AGB KOIVERKAUF

ERGÄNZUNG ZU UNSEREN
ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBESTIMMUNGEN
PART KOIVERKAUF

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen findest Du hier:
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB - JAPAN-KOI-SIESS

Lebende Tiere sind vom Umtausch ausgeschlossen!

Alle unsere Fische sind bei der Abholung/Lieferung frei von äußerlich erkennbaren Krankheitsanzeichen. Die Ankunft bzw. Abgabe von lebenden Fischen, die frei von äußerlichen erkennbaren Krankheitsanzeichen sind, wird garantiert.

Im Falle von Verlusten oder Schäden am Koi, sind diese umgehend nach Übernahme, zu reklamieren. Die Fische sind zu fotografieren und die Fotos uns umgehend zur Verfügung zu stellen. Tote Tiere müssen bis zur vollständigen Klärung eingefroren werden. Später eingehende Beanstandungen werden nicht anerkannt. Rücksendungen von reklamierten Tieren können zum Zwecke der Beweissicherung verlangt werden.
Zu Recht - von uns anerkannt - reklamierte Tiere können gegen ein neues ausgetauscht, eine Gutschrift erstellt, oder der Kaufpreis anteilsmässig bzw. zur Gänze rückerstattet werden.

Bei Lieferung lebender Tiere gilt die Beweislastumkehr aus § 1298 ABGB nicht, da die entsprechende Vermutung regelmäßig nicht mit der Art der Sache oder des Mangels vereinbar ist. Es besteht die Verpflichtung des Käufers, nachzuweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits bestand.

Verluste die nach der Übernahme der Tiere entstehen, können nicht anerkannt werden, da sich die Tiere dem Einfluss der Firma JAPAN-KOI-SIESS entziehen.
Eine Haftung für später auftretende Krankheiten oder Tod wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die üblichen Quarantänebestimmungen bei ihm vor Ort eingehalten werden und er bei Krankheiten rechtzeitig reagiert und die nötigen Maßnahmen einleitet.

Die gelieferten Koi/Fische sind mindestens sechs Wochen von den Wassertieren des Käufers getrennt in Quarantäne bei permanent 18 bis 24° Celsius Wassertemperatur zu halten, um die Übertragung von bei Übergabe vorhandener Krankheiten, insbesondere des Koi-Herpes-Virus (KHV), zu verhindern. Jegliche Garantie und/oder Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn unsere Fische in Becken oder Kreisläufen mit Fischen anderer Herkunft zusammengesetzt werden.

Der Käufer hat auf seine Kosten eine PCR (Polymerase Chain Reaction)-Untersuchung auf KHV der Koi-Fische durch einen zugelassenen Tierarzt vornehmen zu lassen und die Untersuchungsergebnisse zur Dokumentation aufzubewahren.

Der Käufer ist verpflichtet, bei einem Verkauf bzw. einer Weitergabe der Koi/Fische an einen Dritten, auf seine Kosten eine PCR-Untersuchung auf KHV vornehmen zu lassen und die Koi/Fische erst zu übergeben, wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen und unbedenklich sind.

Beim Zusammensetzen von neuen Koi zu einem bereits im Teich vorhandenen Fischbestand ohne Quarantäne besteht unter anderem immer die Gefahr des Ausbruchs einer bakteriellen Infektion, sowohl beim Altbestand als auch beim Neuzugang.
Dies ist die Folge einer Auseinandersetzung der einzelnen Koi mit Ihnen bislang unbekannten Bakterien.
Je nach Wassertemperatur kann dies unterschiedliche Ausmaße annehmen. Generell gilt, je Höher die Wassertemperatur, desto geringer sind die Krankheitsprobleme und desto schneller erfolgt die Genesung.

Zudem ist zu beachten, daß in einem vorhandenen Koibestand KHV- Carrierkoi vorhanden sein können, die viele Jahre ohne offensichtliche Krankheitsprobleme mit dem in ihnen schlummernden Koiherpesvirus (KHV) gelebt haben und immer noch leben.
Beim Vermischen des Bestandes mit neuen Koi besteht jedoch die Möglichkeit, daß schlummernde Koiherpesviren ausgeschieden werden und zu einem KHV Ausbruch bei Koi in Deiner Anlage führen.
Wir von Japan Koi Siess unternehmen alles nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft um das Koiherpesvirus aus den Beständen von Japan Koi Siess auszuschließen.

Wir von Japan Koi Siess können keinerlei Gewährleistung im Falle von Koiherpesviruserkrankungen
in Deinem Bestand nach dem Kauf und Einsetzen eines Koi von Japan Koi Siess übernehmen.

Alle bei uns gekauften bzw. verbindlich reservierten Koi können KOSTENLOS bis Ende Mai der laufenden Saison in unserer Anlage verbleiben.
Im Schadensfall (Krankheit, Versterben, Verletzungen usw.) übernimmt Japan Koi Siess zu 100% das Risiko bzw. die Haftung.
Anders lautende Vereinbarungen betreffend einer längeren Aufenthaltsdauer in unserer Anlage und/oder Risikovereinbarungen müssen von beiden Seiten schriftlich vereinbart sein!

Entscheidet sich der Käufer seine(n) Koi länger als bis Ende Mai der jeweilig laufenden Saison bei Japan Koi Siess zu belassen, geschieht dies auf Risiko des Käufers.
In einem eventuellen Schadensfall (Krankheit, Versterben, Verletzungen usw.) kann von Seiten Japan Koi Siess keine Haftung übernommen werden, die über die eigenübliche Sorgfalt hinausgeht.
Dauer des Aufenthalts, sowie die Kosten für den Aufenthalt ab Ende Mai der laufenden Saison müssen von beiden Seiten schriftlich vereinbart sein!
Eventuell anfallende Aufenthaltskosten sind im Vorhinein vom Käufer zu begleichen.

Unsere AGB inkl. Ergänzung Part AGB Koikauf, gelten sowohl für Endkunden, wie auch für Wiederverkäufer.

Gerichtsstand: Innsbruck


Für Fragen stehen wir Dir gerne unter
info@japan-koi-siess.com
zur Verfügung